Immer wieder wird die Frage gestellt, welche Kapitel des VDA ISA Katalogs (v.4.1.1) theoretisch auf „nicht anwendbar“ gesetzt werden können. Meiner Meinung nach ist dies im Bereich der Informationssicherheit nur bei den folgenden Kapiteln denkbar:

- 6.4, sofern keine entsprechenden IT Services vorhanden sind
- 7.1, sofern keine Angestellten vorhanden sind
- 7.2, sofern keine Angestellten vorhanden sind
- 8.3, sofern die Nutzung solcher Geräte ausgeschlossen ist
- 8.4
- 9.6
- 12.2
- 12.9
- 14.2
- 14.3