Ich wurde privat mal gefragt, ob Konto- und Kartennummern ohne den Namen des Inhabers schützenswerte Daten sind. Dazu vermerkte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Kreditkarten- und Kontonummern mit oder ohne Namen des Kreditkarten- und Bankkontoinhabers sind ebenfalls personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkonten." Ferner wird die Meldepflicht nach BDSG §42a auf der Seite 5 des Merkblatts wie folgt konkretisiert:
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlich relevanten Aspekte im Bereich der IT-Administration. Zunächst wird die Bindung der IT-Administratoren an das Fernmeldegeheimnis im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Rechenzentren dargelegt. Hieraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit den bei Telekommunikationsvorgängen anfallenden Daten. https://www.dfn.de/rechtimdfn/rgwb/wissensbasis/wb2/itadmin/